Die Garantie ist eine freiwillige Serviceleistung vieler Hersteller. Die Abwicklung erfolgt direkt und schnell zwischen dem Käufer und dem Hersteller.
Treten innerhalb der Garantiezeit Schäden auf, übernimmt der Hersteller unkompliziert die unentgeltliche Abwicklung. Weil es ein zusätzliches Versprechen des Herstellers ist, unterscheiden sich die Leistungsumfänge einer Garantie bei verschiedenen Herstellern.
Tipps für die schnelle Abwicklung eines Garantieanspruches:
- die Kontaktdaten des Herstellers finden Sie auf der Verpackung Ihres Produkts, in der Anleitung oder im Garantieschein.
- darüber hinaus finden Sie viele Kontaktdaten auch auf unserer Herstellerseite
- alternativ können Sie uns auch über unser Kontaktformular kontaktieren
Die Gewährleistung ist ein gesetzlich definierter Anspruch des Kunden gegenüber dem Verkäufer. Der Verkäufer muss dem Kunden beweisen, dass er seine Ware ohne Mängel übergeben hat.
Das gilt aber nicht für die gesamte Gewährleistungsfrist, sondern nur für die ersten sechs Monate. Danach kehrt sich die Beweislast um und der Kunde muss dem Verkäufer beweisen, dass bei der Übergabe des gekauften Objektes bereits ein Mangel vorlag oder angelegt war.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre.
Für Unternehmer gilt: Handelt der Kunde als Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Erhalt der Ware.