MetaComp Menschenrechte

GRUNDSATZERKLÄRUNG ZUR ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE

„Die Einhaltung von Menschenrechten in der Wertschöpfungskette ist uns ein großes Anliegen,
da unser Verhalten und unsere Entscheidungen Auswirkungen darauf haben, unter welchen Bedingungen Menschen tätig werden.

Unsere enge und langfristige Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern ist die Grundlage dafür,
dass wir in diesem Sinne für die Menschen vor Ort wirksam werden können.“

 

Markus Lackner,
Geschäftsführender Gesellschafter der MetaComp GmbH Computer + Netzwerke

 

 

Die nachfolgende Grundsatzerklärung gilt für die MetaComp-Gruppe, d.h. für MetaComp GmbH Computer + Netzwerke und deren Tochter Unternehmen thinkarella AG und TakeNet GmbH.

1. Bekenntnis zu Menschenrechten im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette

Bei der MetaComp ist das Wohl der Menschen stets unser Ziel – Ausdruck hiervon ist unser Bestreben, ökonomische, ökologische und soziale Verantwortung für eine lebenswerte Zukunft in Einklang zu bringen.

Dieses Ziel verfolgen wir selbst in Zusammenarbeit mit unseren Partnern in der Wertschöpfungskette. Wir achten dabei auf die Erfüllung unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten.

2. Erwartungen an Mitarbeitende und Partner

Die Achtung der Menschenrechte erwarten wir sowohl von unseren Mitarbeitenden als auch von all unseren Partnern. Als Mindestanforderung gelten insbesondere folgenden international anerkannten Rahmenwerke:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
  • ILO-Kernarbeitsnormen
  • MNE Declaration
  • UN Global Compact
  • OECD-Richtlinien

In unserem Nachhaltigkeitskodex sind unsere Erwartungen an unsere Lieferanten und Hersteller-Partner verankert. Es ist unser Anspruch, dass diese eingehalten werden.

3. Risikomanagement und Sorgfaltsprozesse

Unser Risikomanagementsystem umfasst unsere menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten und stellt deren Umsetzung sicher. Hierzu zählen jährliche und anlassbezogene Risikoanalysen im eigenen Geschäftsbereich und in unserer Lieferkette, sowie die darauf aufbauende Definition von Präventions- und Abhilfemaßnahmen.

Wir haben ein Meldesystem für unsere Mitarbeiter implementiert mit Berichterstattung an die Geschäftsleitung.

Unser menschenrechts- und umweltbezogenes Risikomanagement definiert die Ausgestaltung von Prinzipien, Prozessen, Verantwortlichkeiten, Maßnahmen sowie Kontroll- und Kommunikationsmechanismen.

Zentrale Elemente des Risikomanagements, wie Risikoanalysen, werden zentral vorgenommen.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt dezentral, wo diese effektiv adressiert werden können.

4. Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht

Risikoanalyse und priorisierte Risiken

Bei der Risikoanalyse ermitteln wir strukturiert und auf Basis interner und externer Daten potenzielle Risiken einer Menschenrechtsverletzung oder Umweltschädigungen im eigenen Geschäftsbereich, in unserer Lieferkette und bei unseren fokussierten, unmittelbaren Lieferanten.

Maßstab ist dabei die Perspektive der potenziell Betroffenen.
Hierfür greifen wir sowohl auf eigene Daten zu Partnern als auch auf externe Daten zurück.

Im eigenen Geschäftsbereich bewerten wir alle Unternehmensstandorte und berücksichtigen sowohl struktur-, prozessbezogene Risiken.

Bei der Risikoanalyse der Lieferkette werden die relevanten und wichtigsten unmittelbaren Geschäftspartner einbezogen, gleich ob sie Handelswarenlieferanten, sonstige Lieferanten oder Dienstleister sind.

Bei der Priorisierung der Lieferanten werden unter Einbeziehung allgemeiner branchen- und länderspezifischer Informationen sowohl die Risiken am Standort des direkten Geschäftspartners als auch ausgewählte Risikorohstoffe und bekannte Produktionsstätten der tieferen Lieferkette beachtet.
Wobei alle maßgeblich relevanten Lieferanten der MetaComp Ihren Sitz in Deutschland haben.

Potenzielle Risiken werden – wenn nötig – gewichtet und priorisiert. Im eigenen Geschäftsbereich liegt unser Fokus an all unseren Standorten auf einem hohen Arbeitsschutz.

In der Lieferkette gilt es das Risiko von Kinder- und Zwangsarbeit auszuschließen, insbesondere in Asien und Afrika. Priorisiert zu vermeidende Risiken sind Arbeitsschutz und Diskriminierung, insbesondere bei den Lieferanten unserer Lieferanten im osteuropäischen und asiatischen Raum.

Maßnahmen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden

Unsere Präventionsmaßnahmen leiten wir im Wesentlichen aus den Ergebnissen unserer Risikoanalyse ab. Bezogen auf das im eigenen Geschäftsbereich priorisierte Thema Arbeitsschutz setzen wir uns besonders für die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeitenden ein:

Wir engagieren uns hier besonders in die kontinuierliche Umsetzung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements und ergreifen hierauf basierend Maßnahmen zur Gesundheitserhaltung und -förderung. Darüber hinaus befragen wir anlassbezogen Mitarbeiter um Verbesserungen herbeizuführen.

Im Bereich der Lieferkette setzen wir insbesondere bei der Lieferantenauswahl auf umfangreiche Präventionsmaßnahmen, wie z. B. den Aufbau langfristiger Partnerschaften als fester Bestandteil unserer Beschaffungsstrategie. Wir achten auf möglichst kurze Lieferketten und bevorzugen Rohstoffe aus Deutschland oder Europa, was die Transparenz unserer Produkte und ihrer Herstellungsbedingungen sowie Kontroll- und Einflussmöglichkeiten verbessert.

Für unsere wenigen außereuropäischen Lieferanten haben wir im Rahmen unseres Nachhaltigkeitskodex spezifische Vorgaben entwickelt mit Fokus auf die Einhaltung der menschen- und umweltrechtlichen Anforderungen.

Unser Nachhaltigkeitskodex beinhaltet risikoorientierte oder anlassbezogene eigene Kontrollen. Notwendige Verbesserungsmaßnahmen werden gemeinsam definiert. Eine Beendigung der Zusammenarbeit kommt als letztes Mittel in Betracht.

In gemeinsamen partnerschaftlichen Treffen mit unseren Lieferanten und ausgewählten Herstellerpartnern verbessern und entwickeln wir regelmäßig die Zusammenarbeit auch in Bezug auf menschen- und umweltrechtliche Themen.

Abhilfe und Zugang zu Beschwerdeverfahren

Trotz umfassender Sorgfalt können Verstöße gegen Menschenrechte in unseren Lieferketten nicht ausgeschlossen werden. In diesen Fällen streben wir zeitnah eine effektive und einzelfallbasierte Abhilfe an.

Wir zeichnen uns durch die Förderung einer offenen Unternehmens- und Mitarbeiterkommunikation aus, die sich insbesondere im jederzeitigen Zugang zu den Mitarbeiterverantwortlichen, sowie ggf. anonymisierter Problemaufbereitung für die Geschäftsführung widerspiegelt.

Wir haben eine Idee- und Beschwerdebox, wo Mitarbeiter Ihre Anliegen anonym einwerfen können, welche alle Mitarbeitern seit vielen Jahren zur Verfügung steht.

5. Unternehmensweite Verankerung und Weiterentwicklung der menschenrechtlichen Sorgfalt

Wir verstehen Menschenrechte als unternehmensweites Anliegen. Die menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflicht ist bei der MetaComp verankert. Die letztendliche Verantwortlichkeit für die Einhaltung der menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten liegt bei der Geschäftsführung.

Die operative Umsetzung liegt themenabhängig in der Verantwortung der jeweiligen räumlich und sachlich zuständigen Arbeitsbereiche. Menschenrechte und Umweltschutz sind Bestandteil in unserem Verständnis von zukunftsfähigen Lieferketten.

Wir verstehen menschenrechtliche Sorgfalt als kontinuierlichen Prozess und nicht als abgeschlossenen Zustand. In diesem Sinne prüfen wir unsere Strukturen und Prozesse regelmäßig auf Verbesserungsmöglichkeiten und passen die Umsetzung der Sorgfaltspflicht jährlich an.

Stuttgart, 22.05.2023

Markus Lackner
Geschäftsführender Gesellschafter der MetaComp GmbH Computer + Netzwerke

Meldesystem der MetaComp Gruppe

Meldesystem der MetaComp Gruppe

Das Meldesystem kann genutzt werden, wenn Informationen zu Risiken oder Verletzungen von menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflichten bei der MetaComp Gruppe oder in unserer Lieferkette vorliegen.