Ethisches, soziales und ökologisches Handeln und die strikte Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sind die Voraussetzungen für das erfolgreiche Fortbestehen und gesunde Wachstum unseres Unternehmens. Als verantwortungsvoller Geschäftspartner und Arbeitgeber handeln wir stets unter Wahrung der Integrität des ehrbaren Kaufmanns. Um unseren guten Ruf zu schützen und den Erfolg unseres Unternehmens auch in Zukunft zu sichern, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.
Sie haben Kenntnis von regelwidrigen Verhaltensweisen, schwerwiegenden Missständen oder Risiken? Nur wenn wir davon erfahren, können wir handeln.
Sie möchten uns einen Verstoß melden?
Im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes ermöglichen wir Ihnen, Informationen über Rechtsverstöße melden zu können.
Mit dem von der MetaComp bereitgestellten Konzept können Sie sicher und vertraulich Ihre Informationen zu dem Fall abgeben. Bitte nutzen Sie hierfür das Hinweisgebersystem verantwortungsbewusst. Es darf nicht dazu verwendet werden, bewusst falsche bzw. verleumderische Meldungen abzugeben.
Wir verpflichten uns, im Zusammenhang mit dem Hinweisgebersystem, folgende Voraussetzung zu erfüllen:
- Bereitstellung von Meldekanälen
- die Einhaltung einer Rückmeldefrist von einer Woche (Eingangsbestätigung) und drei Monaten (inhaltliche Antwort)
- die Geheimhaltung der Identität und persönlicher Informationen des Hinweisgebers – es sei denn, in die Herausgabe wird eingewilligt
- die Einhaltung des besonderen Schutzes für Hinweisgeber vor Repressalien wie Kündigung, Nichtbeförderung etc.
- geschützt werden natürliche Personen, die im Zusammenhang mit oder im Vorfeld ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und offenlegen wollen
Was können Sie uns melden?
Sie können Meldungen zu Gesetzesverstößen nach der Hinweisgeberrichtlinie und deren nationalen Umsetzungsgesetzen abgeben. Hierunter könnten insbesondere Verstöße zählen, welche durch Mitarbeitende der MetaComp Gruppe im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung begangen wurden.
Dazu gehören Verstöße sowie Versuche der Verschleierung solcher Verstöße gegen Strafvorschriften und Bußgeldvorschriften sowie weitere Gesetze auf Landes- oder Bundesebene.
Haben Sie Informationen zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken beziehungsweise zu Verletzungen unserer Sorgfaltspflichten, können Sie diese auch über die angegebenen Kanäle melden.
Bitte geben Sie Informationen über den Verdacht oder das Wissen eines Gesetzesverstoßes so präzise und vollständig an, wie möglich.
Ihre Meldung wird direkt von dem Meldestellen-Beauftragten bearbeitet.