Hinweisgebersystem der MetaComp Gruppe

Hinweisgebersystem der MetaComp Gruppe

Ethisches, soziales und ökologisches Handeln und die strikte Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sind die Voraussetzungen für das erfolgreiche Fortbestehen und gesunde Wachstum unseres Unternehmens. Als verantwortungsvoller Geschäftspartner und Arbeitgeber handeln wir stets unter Wahrung der Integrität des ehrbaren Kaufmanns. Um unseren guten Ruf zu schützen und den Erfolg unseres Unternehmens auch in Zukunft zu sichern, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Sie haben Kenntnis von regelwidrigen Verhaltensweisen, schwerwiegenden Missständen oder Risiken? Nur wenn wir davon erfahren, können wir handeln.

Sie möchten uns einen Verstoß melden?

Im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes ermöglichen wir Ihnen, Informationen über Rechtsverstöße melden zu können.

Mit dem von der MetaComp bereitgestellten Konzept können Sie sicher und vertraulich Ihre Informationen zu dem Fall abgeben. Bitte nutzen Sie hierfür das Hinweisgebersystem verantwortungsbewusst. Es darf nicht dazu verwendet werden, bewusst falsche bzw. verleumderische Meldungen abzugeben.

Wir verpflichten uns, im Zusammenhang mit dem Hinweisgebersystem, folgende Voraussetzung zu erfüllen:

  • Bereitstellung von Meldekanälen
  • die Einhaltung einer Rückmeldefrist von einer Woche (Eingangsbestätigung) und drei Monaten (inhaltliche Antwort)
  • die Geheimhaltung der Identität und persönlicher Informationen des Hinweisgebers – es sei denn, in die Herausgabe wird eingewilligt
  • die Einhaltung des besonderen Schutzes für Hinweisgeber vor Repressalien wie Kündigung, Nichtbeförderung etc.
  • geschützt werden natürliche Personen, die im Zusammenhang mit oder im Vorfeld ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und offenlegen wollen

Was können Sie uns melden?

Sie können Meldungen zu Gesetzesverstößen nach der Hinweisgeberrichtlinie und deren nationalen Umsetzungsgesetzen abgeben. Hierunter könnten insbesondere Verstöße zählen, welche durch Mitarbeitende der MetaComp Gruppe im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung begangen wurden.

Dazu gehören Verstöße sowie Versuche der Verschleierung solcher Verstöße gegen Strafvorschriften und Bußgeldvorschriften sowie weitere Gesetze auf Landes- oder Bundesebene.

Haben Sie Informationen zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken beziehungsweise zu Verletzungen unserer Sorgfaltspflichten, können Sie diese auch über die angegebenen Kanäle melden.

Bitte geben Sie Informationen über den Verdacht oder das Wissen eines Gesetzesverstoßes so präzise und vollständig an, wie möglich.

Ihre Meldung wird direkt von dem Meldestellen-Beauftragten bearbeitet.

Der Prozess für die Meldungen und unsere Meldestelle in Kurzform:

Hinweisgeber

 

  • Meldet schädigendes Verhalten mit entsprechenden Themen
  • Erhält Feedback in der gesetzlich vorgegebenen Frist
  • Antwortet auf Fragen der Meldestelle

Hinweisgeber-Meldestelle und Hinweisbearbeiter

 

  • Meldestelle betrieben durch einen externen Dienstleister
  • Eindeutige Vertragsgestaltung mit dem Dienstleister
  • Hinweisbearbeiter haben die erforderliche Fachkenntnis und sind auf Vertraulichkeit verpflichtet
  • Hinweisbearbeiter erhalten die Meldungen über angegebene Kommunikationskanäle
  • Hinweisbearbeiter führen Dialog mit Hinweisgeber
  • Hinweisbearbeiter sind bei Meldung im alleinigen Besitz der Daten
  • Hinweisbearbeiter initiieren weitere erforderliche Schritte für die Bearbeitung der Hinweise

Unsere Meldestelle / Kontaktinformationen für Meldungen:

 

Postalischer Kontakt: Edmund Hilt, hilt evolution
Nelkenstraße 36
71272 Renningen
E-Mail-Adresse: compliance@hilt-evolution.com
Telefonischer Kontakt: Festnetz: +49 7159 49 647-67
Mobiltelefon: +49 160 7464344
Persönlicher Kontakt nach Abstimmung über die o.g. Kontaktdaten
Ein elektronischer Kanal zur verschlüsselten Kommunikation wird gerne auf Anfrage von hilt evolution zur Verfügung gestellt.

Hier erhalten Sie Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen der Bearbeitung einer Meldung:

Datenschutzinformation für Hinweisgeber und Betroffene nach Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO (.pdf)

Hier erhalten Sie ein hilfreiches Formular für die Meldung von Verstößen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz:

Meldeformular für Hinweisgeber (.docx)

Sie können eine Meldung auch anonym einreichen (z.B. per Post). Wir empfehlen Ihnen jedoch, Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten für Rückfragen, für die Rückmeldungen der Meldestelle und für die Kommunikation anzugeben. Ihre Daten werden in jedem Fall vertraulich behandelt.